Die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Waldbrandgefahr mit sofortiger Wirkung ein Verbot für das Entzünden von Feuer sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich erlassen.
Dieses Verbot gilt ab sofort und bis auf Weiteres für den gesamten politischen Bezirk Spittal an der Drau.
Als Gefährdungsbereich gelten alle waldnahen Flächen, unabhängig von der jeweiligen Nutzung.
Bereits am gestrigen Tag kam es im Bezirk zu zwei Waldbränden – in den Gemeinden Reißeck und Winklern. Diese Vorfälle verdeutlichen, wie rasch sich Brände unter den aktuellen Bedingungen entwickeln können.
Wir appellieren eindringlich an die Bevölkerung, dieses Verbot ernst zu nehmen und konsequent einzuhalten. Jeder Funke kann unter diesen Wetterbedingungen katastrophale Folgen haben.
Zuwiderhandlungen stellen eine Verwaltungsübertretung gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 Forstgesetz 1975 dar und werden entsprechend geahndet.
Ihre Freiwillige Feuerwehr Spittal an der Drau